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Stoffbesitzer-Brennen

Stoffbesitzer-Brennen

Stoffbesitzer haben die möglichkeit nach Voranmeldung ihre Maische von uns Brennen zu lassen. Der Brennlohn beträgt 2014  3,00 € pro Liter fertigem Brand bis 45 vol. %. Bei Mindermengen oder schlechter Ausbeute wird ein Grundlohn von 40 € in Rechnung gestellt. Dies ist gleichzeitig der Mindestlohn für einen Brand. 

 

Hier die Ausbeutesätze für Berechnung der Branntweinsteuer pro L. Alkohol wird ein Steuersatz von 10,22 € zugrunde gelegt. Die Tabelle bezieht sich auf 100 L Maische!

 

Material

Ausbeutesatz

Kirschen

5,0 l. A.

selbst gewonnene Sauerkirschen

3,5 l. A.

Zwetschgen

4,6 l. A.

Pflaumen und Renekloden

3,9 l. A.

Mirabellen

4,8 l. A

Schlehen

2,0 l. A.

sonstiges Steinobst

3,5 l. A.

Äpfel und/oder Birnen, auch Fallobst,
sowie Apfelwein und/oder Birnenwein

3,6 l. A.

Äpfel- und/oder Birnentrester

1,5 l. A.

Weintrauben und -beeren

5,0 l. A.

sonstiges Beerenobst

2,0 l. A.

Traubenwein (Neu!)

6,0 l. A.

Beerenwein und -most

4,0 l. A.

Obstweinhefe

2,5 l. A.

Traubenweintrester
aus deutschen Weinbaugebieten

2,0 l. A.

Traubenweintrub (Traubenweinhefe)

6,0 l. A.